Hier finden Sie Informationen über die Fördermaßnahmen:
Flächenmaßnahmen gem. VO (EU) Nr. 1305/2013:
Ökologischer/biologischer Landbau
(Förderrichtlinie ÖBL/2015)
Vorhaben: Ökologischer/biologischer Landbau
Mit der Umsetzung des Vorhabens “Ökologischer/biologischer Landbau” konnte auf den
geförderten landwirtschaftlichen Flächen durch eine stärkere Nutzung der Naturfunktionen
während der Bewirtschaftung eine stoffliche Belastung des Bodenwassers sowie die
Bodenerosion vermindert und die Vielfalt des Tier– und Pflanzenlebens gefördert werden.
Generell trägt der ökologische/biologische Landbau durch seine schützende und verbessernde
Wirkung zum aktiven Umweltschutz bei.
Flächenmaßnahmen gem. VO (EU) Nr. 1305/2013:
Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete (Förderrichtlinie AZL/2015)
Vorhaben: Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete
Mit der Umsetzung des Vorhabens „Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete“ konnte ein Beitrag zur dauerhaften Bewirtschaftung benachteiligter landwirtschaftlicher Flächen und somit zum Erhalt der sächsischen Kulturlandschaft geleistet werden. Somit konnte zur weiteren Stabilisierung der Landwirtschaftsbetriebe in den betroffenen Regionen beigetragen werden und Arbeitsplätze in der Landwirtschaft sowie im vor- und nachgelagerten Bereich gesichert werden.